Die Telekom Deutschland GmbH hat ihre Werbung für einen Handytarif speziell für Jugendliche auf eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hin zurückgezogen. Die Verbraucherschützer hatten beanstandet, dass die Telekom den Tarif auf ihren Internetseiten mit einer „kostenlosen Elternrufnummer“ bewirbt, obwohl der Anruf bei den Eltern nur die ersten 30 Sekunden nichts kostet. Dies führe die Verbraucher in die Irre.
Denn die Telekom habe nur in einem über einen weiterführenden Link erreichbaren Fließtext darauf hingewiesen, dass nach Ablauf von 30 Sekunden die dem Tarif entsprechenden Kosten für den Anruf anfallen. „Was als kostenfrei beworben wird, muss auch tatsächlich kostenfrei sein“, kritisiert Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale BadenWürttemberg das Verhalten der Telekom. Mittlerweile habe die Telekom die Werbung von ihrer Homepage entfernt. Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, PM vom 12.08.2014
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