Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven hat einem Arbeitnehmer mit einer Behinderung eine Entschädigungszahlung zugesprochen, weil der Arbeitgeber ihm eine Wiedereingliederung in den Betrieb verweigert hat. In dem verhandelten Fall war eine schwer behinderte Mitarbeiterin lange Zeit krank. Sie wollte wieder eingegliedert werden und beantragte eine Tätigkeit mit drei Stunden täglich, was schrittweise bis zur vollen Stundenzahl angehoben werden sollte. Der Arbeitgeber lehnte das ab – und musste anschließend zahlen.
In der Ablehnung liege ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor, erklärten die Richter. Die Arbeitnehmerin bekam zwei Monatsgehälter zugesprochen. Außerdem wurde der Arbeitgeber verpflichtet, der Frau eine Wiedereingliederung nach Maßgabe der ärztlichen Vorgabe zu ermöglichen. Die Frau sei wegen ihrer Behinderung schlechter behandelt worden als andere Mitarbeiter. ArbG Bremen-Bremerhaven, 3 Ca 3021/13
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