Bundesregierung beschließt Aktienrechtsnovelle 2014

Die Bundesregierung hat am 07.01.2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes (Aktienrechtsnovelle 2014) beschlossen. Der vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Gesetzentwurf soll mit der Neuregelung der Ausgabe von Inhaberaktien ein deutliches Zeichen für eine effektive Bekämpfung von Terrorfinanzierung und Geldwäsche setzen.

„Wir wollen die Beteiligungsstrukturen von nicht börsennotierten

Aktiengesellschaften transparenter machen“, erläutert Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Dieser Schritt sei notwendig, damit die zuständigen Ermittlungsbehörden bei Geldwäschedelikten über eine brauchbare Spur zur Ermittlung der Identität der Aktionäre verfügten. Das sei auch ein klares Signal zur noch besseren Bekämpfung von Terrorfinanzierung und Geldwäsche. Mit der Neuregelung komme man einer Forderung der Financial Action Task Force (FATF) nach. Bei der FATF handelt es sich um eine zwischenstaatliche Organisation mit dem Ziel der effektiven Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Bei ihr stehe die deutsche Inhaberaktie bei nicht börsennotierten Unternehmen im Verdacht, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu begünstigen, erläutert das Bundesjustizministerium. Denn bisher sei es möglich, dass Änderungen im Gesellschafterbestand verborgen blieben und die Gesellschaft nicht wisse, wer ihre Aktionäre sind. Dieser Verdacht treffe börsennotierte Unternehmen nicht, da diese bereits der engmaschigen kapitalmarktrechtlichen Beteiligungspublizität nach dem Wertpapierhandelsgesetz unterlägen. Als Lösung sehe der Gesetzentwurf eine „Immobilisierung“ der Inhaberaktie vor, sodass nicht börsennotierte Gesellschaften Inhaberaktien zukünftig nur ausgeben dürften, wenn der Anspruch des Aktionärs auf Einzelverbriefung der Aktien ausgeschlossen und die Sammelurkunde über die Aktien bei einer regulierten Stelle hinterlegt wird. Übertragungsvorgänge seien somit durch entsprechende Kontenbuchungen nachvollziehbar und die zuständigen Ermittlungsbehörden könnten über die Ermittlungsspur „Wertpapiersammelbank“ bei Geldwäschedelikten regelmäßig über die Verwahrkette die Identität der Aktionäre ermitteln. Das Wahlrecht der nicht börsennotierten Gesellschaft zwischen Namens- und Inhaberaktien bleibe dabei gewahrt. Zudem bringt die Aktienrechtsnovelle 2014 laut Justizministerium Verbesserungen im Aktienrecht. So ermögliche der Gesetzentwurf es den Aktiengesellschaften, so genannte umgekehrte Wandelschuldverschreibungen auszugeben. Bislang sehe das Gesetz nur ein Wandlungsrecht der Anleihegläubiger vor. Künftig solle auch die Gesellschaft diese Möglichkeit haben. Zudem soll laut Bundesjustizministerium die Ausgabe von Vorzugsaktien ohne zwingenden Nachzahlungsanspruch auf ausgefallene Dividenden ermöglicht werden. Bundesregierung, PM vom 07.01.2015