Eine „Abfindung“ für weichende Erben ist eine Nachlassverbindlichkeit

Existieren mehrere Testamente mit verschiedenen Erbberechtigten, so ist Streit programmiert. Einigen sich die Bedachten („Erbprädenten“), indem zum Beispiel ein vermeintlicher Erbe verzichtet, nachdem ihm eine Abfindung zugesagt wurde, so handelt es sich dabei um eine Verbindlichkeit aus dem Nachlass – mit der Folge, dass sie das Erbe und damit die Höhe der Erbschaftsteuer reduziert. FG Baden-Württemberg, 11 K 754/13 vom 24.02.2015