Rechtsschutzversicherung: Kapitalanlagegeschäfte dürfen ausgeschlossen werden

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine Rechtsschutzversicherung den Schutz für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Glücksspielen, Spekulations- und Kapitalanlagegeschäften grundsätzlich ausschließen darf.

Eine solche Ausschlussklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherungsgesellschaft benachteilige die Versicherten nicht, erklärten die Richter. Auch komme sie nicht überraschend – und sei somit wirksam.

Im konkreten Fall bestand kein Versicherungsschutz bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang „mit Spiel- oder Wettverträgen sowie Termin-, Options- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften, Gewinnversprechen sowie Kapitalanlagegeschäften aller Art.“ OLG Düsseldorf, 6 U 78/14

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