Die Grundlage
Betriebswirtschaftliche Beratung oder:
Die Idee ist nichts, die Tat alles!
Unsere betriebswirtschaftliche Beratung hat eine Prämisse: den Erfolg unserer Mandanten. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es eines bestimmten Prozesses - eines strukturierten und in der Vergangenheit bewährten Prozesses. Dieser Prozesshergang, den wir im Folgenden darstellen, hat sich hundertfach in der Vergangenheit bewährt und führt, bei Einhaltung sämtlicher Vorgaben zum gewünschten Erfolg. Die aufgezeigten Maßnahmen werden von der KfW-Bank bis zu 75% gefördert.
1. Analyse
2. Maßnahmenkatalog
3. Umsetzung
4. Erfolgskontrolle
1. Analyse
Im Rahmen eines Vorgesprächs wird eine Schwachstellenanalyse von uns erstellt. Aus dieser Analyse geht hervor, in welchen Bereichen des Unternehmens Handlungsbedarf besteht. Dieser Aktionsbedarf kann im Bereich Kalkulation, Marketing oder auch im Personalbereich liegen.
Auf Grundlage der Schwachstellenanalyse wird ein Maßnahmenkatalog entwickelt.
2. Maßnahmenkatalog
Der Maßnahmenkatalog beinhaltet alle durchzuführenden Tätigkeiten und Aktivitäten, die im Rahmen der Schwachstellenanalyse ermittelt worden sind. Dieser Maßnahmenkatalog wird gemeinsam mit dem Unternehmer besprochen. Denn nur gemeinsam kann herausgefunden werden, was dem Unternehmen wirklich hilft und realistisch umzusetzen ist.
Die gemeinsam entwickelten Leitlinien werden fixiert und münden in die Umsetzung des Maßnahmenplans.
3. Umsetzung
Unter dem Motto der Überschrift „ Die Idee ist nichts, die Tat ist alles!“ muss die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs gesehen werden. Denn dies zeichnet den guten Unternehmer aus: Die Durchsetzung von selbstgesteckten Zielen. Natürlich wird die 100 % - ige Umsetzung sämtlicher vorgegebenen Maßnahmen oftmals nicht so funktionieren, wie sie ursprünglich geplant war, doch ist dies gerade die Herausforderung , welche gemeinsam mit uns bewältigt werden kann.
Nach der Umsetzung muss immer eine Erfolgskontrolle durchgeführt werden.
4. Erfolgskontrolle
Alle Maßnahmen sind umgesetzt – toll! Doch jetzt heißt es: zu vergleichen, inwieweit die geplanten Ziele mit den tatsächlich umgesetzten Schritten übereinstimmen. Manchmal muss eine Nachjustierung erfolgen oder es muss festgestellt werden, dass ein anderer Ansatz besser greifen würde.
Ebenso ist es eminent wichtig, dass die erreichten und durchgeführten Maßnahmen beibehalten werden, um den erlangten Erfolg zu sichern. Durch ein konsequentes Begleiten des Mandanten in quartalsweisen/halbjährlichen Terminen, bei denen die Unternehmenssituation eingehend analysiert wird, wird die Beibehaltung beschlossener und bereits erfolgreich umgesetzter Maßnahmen immer wieder kontrolliert.
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