Malwettbewerb für Bausparkunden: Bank zieht Werbung zurück
Eine Bank hat nach einer Beanstandung durch die Wettbewerbszentrale eine Werbung, mit der Kinder zum Abschluss von Bausparverträgen aufgefordert wurden, zurückgezogen. Dies meldet die Wettbewerbszentrale. Eine genossenschaftlich organisierte Bank bewarb laut Wettbewerbszentrale in ihren Geschäftsräumen einen Malwettbewerb. An diesem sollten alle Kunden zwischen null und zwölf Jahren teilnehmen können, für die ein Bausparvertrag abgeschlossen wurde. Der Malwettbewerb wurde angekündigt und beworben mit dem Hinweis „Malwettbewerb, also Buntstifte und Traumhaus schnappen und losmalen“. In der Werbung waren Gewinne für Kleinkinder zwischen null und drei Jahren (Spielzeug) abgebildet sowie nach Mädchen und Jungen aufgeteilte Gewinne für die Altersgruppen vier bis sechs, sieben bis neun und zehn bis zwölf Jahre. Bei den Zehn- bis Zwölfjährigen gab es Technikbaukästen und Armbanduhren zu gewinnen. Diese Gewinne wurden beworben mit dem Hinweis: „Das könntest Du gewinnen“. Die Wettbewerbszentrale beanstandete die Ankündigung des Malwettbewerbs eigenen Angaben zufolge als unzulässige unmittelbar an Kinder gerichtete Aufforderung, eine Ware zu erwerben oder eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Nach der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs reiche es in diesem Zusammenhang aus, wenn Kinder gezielt angesprochen würden. Genau dies sei hier der Fall gewesen. Auf die Abmahnung der Wettbewerbszentrale hin habe sich die Bank verpflichtet, auf die weitere Verwendung der Werbung zum Abschluss von Bausparverträgen gegenüber Kindern zu verzichten. Wettbewerbszentrale, PM vom 29.12.2014
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