Elektrofahrzeuge sollen beim Parken begünstigt werden
Der Bundesrat will eine rechtssichere Regelung von Parkvorrechten und Parkgebührenbefreiungen für Elektrofahrzeuge und andere besonders emissionsarme Kraftfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum ermöglichen. Dazu hat er einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (BT-Drs. 18/296) vorgelegt.
Bisher gebe es keine „klare Ermächtigungsgrundlage“, die eine rechtssichere Regelung von Parkvorrechten und Parkgebührenbefreiungen für Elektrofahrzeuge und andere besonders emissionsarme Kraftfahrzeuge ermögliche, schreibt der Bundesrat. Mit dem Gesetzentwurf solle deshalb das Bundesverkehrsministerium ermächtigt werden, mit Zustimmung des Bundesrates entsprechende Rechtsverordnungen zu erlassen.
Die Bundesregierung begrüßt in ihrer Stellungnahme die Initiative des Bundesrates. Es sei ein „wichtiges und gemeinsames Ziel“, die Elektromobilität zu fördern und bis 2020 mindestens eine Million Elektrofahrzeuge in allen unterschiedlichen Varianten auf die Straße zu bringen. Die Regierung wolle das Anliegen deshalb aufgreifen. Es bedürfe allerdings eines anderen gesetzgeberischen Verfahrens, da die Belange der Rechtsförmlichkeit und der Rechtssystematik mit dem Vorschlag des Bundesrates noch nicht gewahrt würden. Die Bundesregierung prüfe daher, wie die mit dem Gesetzentwurf eingebrachten Vorschläge umgesetzt werden könnten.
Deutscher Bundestag, PM vom 17.01.2014
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