Unterhaltsrecht: 2012 keine neue Düsseldorfer Tabelle
Um die Möglichkeit, Kosten der Erstausbildung oder des Erststudiums unbeschränkt als Werbungskosten bei der Einkommensteuer geltend zu machen, wird erneut vor Gericht gestritten. Auf das entsprechende Verfahren vor dem Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg (10 K 4245/11) weist der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hin. Er empfiehlt allen ebenfalls Betroffenen, solche Ausbildungskosten weiterhin in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Dies sei für die vergangenen vier Veranlagungszeiträume möglich. Anderenfalls drohe Festsetzungsverjährung.
Im Verfahren vor dem FG Baden-Württemberg klagt ein Pilot, der eine kostspielige Ausbildung durchlaufen hat. Er begehrt eine frühzeitige Vorlage zum Bundesverfassungsgericht. In allen anderen Rechtsschutzsuchenden muss laut DStV, um den Ausgang dieser Klage abwarten zu können, im Einspruchsverfahren ein Ruhen des Verfahrens ausdrücklich beantragt werden.
Hintergrund: Im Jahr 2011 hat der Gesetzgeber dem DStV zufolge nach einem positiven und öffentlich viel beachteten Urteil des Bundesfinanzhofs die Einschränkung eines Abzugs von Erstausbildungskosten zementiert. Danach würden Erstausbildungskosten bis maximal 4.000 Euro (2011) bzw. ab 2012 6.000 Euro lediglich als Sonderausgaben anerkannt. Damit sei es Auszubildenden verwehrt, derartige Kosten über mehrere Jahre ohne Einkommen „anzusammeln“. Deutscher Steuerberaterverband, PM vom 02.01.2012
ConTax Muschlin & Partner
Ihr Steuerberater in Rostock
Interessante Informationen für Sie zusammengestellt:
Arbeitszeugnis: Erbringung mehr als „befriedigender“ Leistungen von Arbeitnehmer darzulegen und zu beweisen
Töten von Eintagsküken mit Tierschutzgesetz vereinbar
Zusammenfassende Meldung: Verpflichtung zu monatlicher Abgabe bei Überschreiten der Betragsgrenze von 50.000 Euro
Ferienhaus im Ausland mangelhaft: Verbraucher kann Reiseveranstalter vor deutschen Gerichten verklagen
Autokauf: Automatikgetriebe ist nicht gleich Automatikgetriebe
Zweitwohnungssteuer für Mobilheime grundsätzlich zulässig
Steuerschätzung: Höhere Steuereinnahmen prognostiziert
BaFin warnt vor konzertierten Wertpapier- transaktionen
Abfindung: Manchmal kann es um Sekunden gehen, ob 300.000 Euro fällig werden
Unfall mit Todesfolge: Erhebliches Mitverschulden des Unfallgegners kann Vorhersehbarkeit für Unfallverursacher ausschließen
Wie können wir Ihrem Unternehmen helfen
Checkliste
Füllen Sie unsere Checkliste aus und erhalten Sie hilfreiche Kenntnisse über Ihr Unternehmen.
Checkliste als PDF downloaden
© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG