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Ein gemeinschaftliches Testament muss nicht taggenau unterschrieben werden
Stellen Ehepartner ein gemeinschaftliches Testament auf, so ist es auch dann wirksam, wenn die Ehepartner den Text nicht am selben Tag unterschreiben. Bedingung dafür ist allerdings, dass der Partner, der (vielleicht Monate vorher) als Erster unterschrieben hat, noch den im Testament niedergelegten Willen hat. OLG München, 31 Wx 249/10
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