Kinderspielzeug: Bundesregierung will strengere Regeln für Weichmacher
Die Bundesregierung will sich für strengere Regeln für sogenannte Weichmacher in Kinderspielzeug einsetzen. Die gesetzlichen Regelungen für die chemischen Anforderungen an Kinderspielzeug reichen ihrer Ansicht nach noch nicht aus. In einer Antwort (BT-Drs. 17/8734) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 17/8625) der Fraktion Die Linke schreibt die Regierung, dass sie sich weiter für eine Fortentwicklung der EUSpielzeugrichtlinie 2009/48/EG einsetzen will.
In Deutschland wurden die Bestimmungen mit der Zweiten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz vom 07.07.2011 umgesetzt. Momentan werde anhand aktueller wissenschaftlicher Informationen geprüft, inwieweit die bisher laufenden Maßnahmen zur Regulierung von Weichmachern ausgeweitet werden müssten, teilt die Regierung mit. So untersuche etwa das Umweltbundesamt in einer Studie die Belastungssituation in rund 200 Kindertagesstätten in Berlin. Neben der Untersuchung bereits bekannter Weichmacher würden dabei auch bislang weniger untersuchte Ersatzstoffe analysiert. Deutscher Bundestag, PM vom 14.03.2012
ConTax Muschlin & Partner
Ihr Steuerberater in Rostock
Interessante Informationen für Sie zusammengestellt:
Auch wer den Arbeitgeber nur indirekt schädigt, kann entlassen werden
Kindergarten: Aufwendungen für Fremdsprachenkenntnisse sind Kinderbetreuungskosten
Unfallversicherung: Ausnahmsweise dürfen es 101 km statt 26 km zum Arbeitsstelle sein
Ferrari-Fax: Ohne Ausdruck keine wirksame Bekanntgabe
Ferienhaus im Ausland mangelhaft: Verbraucher kann Reiseveranstalter vor deutschen Gerichten verklagen
Prepaid-Handyverträge: Firmen dürfen Guthaben nicht ins Minus rutschen lassen
Grundstück: Außerhalb der Veräußerungsfrist liegender Zeitpunkt des Eintritts einer aufschiebenden Verkaufsbedingung hindert Besteuerung nicht
Pflege verweigert: Keine Enterbung
Grundstück mit nicht bezugsfertigem Gebäude vererbt: Steuerbegünstigung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke greift nicht
Ab 17 unbegleitet ein Auto fahren: nur in ganz besonderen Ausnahmefällen
Wie können wir Ihrem Unternehmen helfen
Checkliste
Füllen Sie unsere Checkliste aus und erhalten Sie hilfreiche Kenntnisse über Ihr Unternehmen.
Checkliste als PDF downloaden
© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG