Elektronische Lohnsteuerkarte: Kommt

In der Zeit von Mitte Oktober bis Mitte November 2011 erhalten alle rheinland-pfälzischen Arbeitnehmer ein Schreiben der Finanzverwaltung. Hierin enthalten sind die ab Januar 2012 gültigen Informationen, die der jeweilige Arbeitgeber benötigt, um die Lohnsteuer individuell zu berechnen. Diese sogenannten Lohnsteuerabzugsmerkmale, also Steuerklasse, Zahl der Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit waren bislang auf der Vorderseite der Papier-Lohnsteuerkarte abgedruckt. Diese Daten, die der Arbeitgeber bislang nur von der Lohnsteuerkarte seines Arbeitnehmers erhalten hat, werden ihm im neuen Verfahren elektronisch zum Abruf bereitgestellt. Dies teilt die Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz mit.

Mit Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte werden diese Informationen nun als „Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale“ (ELStAM) zentral in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert. Um sicher zu gehen, dass die Angaben korrekt gespeichert wurden, erhält jeder Betroffene laut OFD die Möglichkeit, seine in dem Schreiben aufgeführten Daten zu überprüfen. Stimmen die Angaben nicht, so müssen die Änderungen beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Hierzu können auf der Rückseite des Schreibens die erforderlichen Korrekturen vorgenommen werden. Da mit erhöhtem Publikumsverkehr in den Finanzämtern zu rechnen ist, empfiehlt die OFD Koblenz, diese Korrekturen der persönlichen ELStAM über den Postweg einzureichen.

Einen Vorteil des neuen, elektronischen Verfahrens sieht die OFD darin, dass die Kommunikation zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Finanzamt erleichtert wird und Behördengänge entfallen. So würden steuerlich relevante Angaben, wie Heirat oder Geburt eines Kindes, von den Gemeinden direkt der Datenbank übermittelt. Auch werde langfristig Geld gespart. So entfielen die Kosten für die Herstellung und den Versand der Papier-Lohnsteuerkarte. Oberfinanzdirektion Koblenz, PM vom 07.10.2011

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