Wir beraten den Mittelstand
Betriebsprüfung
Die steuerliche Betriebsprüfung - Wenn der Fiskus dreimal klingelt
Die Betriebsprüfung, Außenprüfung oder Tiefenprüfung ist immer eine Ausnahmesituation für jeden Unternehmer. Ein Großteil der häufig begangenen Fehler wird kurz vor oder während der Betriebsprüfung gemacht. Diese Fehler sind vermeidbar. Der größte Fehler ist jedoch die schlechte Vorbereitung und fehlende Erfahrung von Beratern bei Schluss- und Zwischenbesprechungen.
Vorbereitung
Gut vorbereitet, reibungslos, ohne böse Überraschungen und mit einem optimalen Ergebnis - so kann eine Steuerprüfung ablaufen. Was für uns Alltag und Routine ist, sorgt bei nahezu allen Unternehmern für eine besondere Spannungssituation. Unsere Erfahrung und unser Knowhow ermöglichen es uns Ihnen gerade in diesem Moment ein starker Partner an Ihrer Seite zu sein. Die erfolgreiche Bewältigung einer Betriebsprüfung beginnt mit einer akribischen Vorbereitung und einer damit einhergehenden individuellen Schwachstellenanalyse. Auf diese Weise vermeiden wir unvorhergesehene Entwicklungen.
Erfahrung
Aufgrund unserer Qualifikation und der Erfahrung, die wir aus unserer Zeit als Betriebsprüfer im Finanzamt sammelten, ist es uns möglich Ihr Unternehmen optimal in allen Phasen einer Betriebsprüfung zu begleiten: der Vorbereitung, der Entwicklung einer individuellen Strategie, der effizienten Abwicklung, der Vorbereitung und Durchführung der Schlussbesprechung sowie der anschließenden Umsetzung der Betriebsprüfungs-Feststellungen. Modellierungen unterschiedlicher Szenarien helfen dabei, die finanziellen Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und angemessen darauf zu reagieren.
Struktur
Wer fungiert als Auskunftsperson, wer stellt Unterlagen und Belege zusammen und analysiert diese, bevor sie dem Prüfer übergeben werden oder wie soll mit vorläufigen Prüfungsfeststellungen umgegangen werden? Diese und ähnliche Fragen sollten vor Beginn der Prüfung geklärt werden, denn ein Unternehmen, das steuerrelevante Dokumente schnell und möglichst vollständig liefern kann, sorgt für ein vertrauenswürdiges Gesamtbild.
Verhandlung
Die Erfahrung in der Verhandlungsführung mit den Finanzämtern ist ausschlaggebend für einen erfolgreichen Ausgang der Betriebsprüfung. Wir bauen gemeinsam mit Ihnen eine Strategie auf und simulieren die Vorgehensweise und Verhandlungsführung. Bei speziellen Betriebsprüfungen wie zum Beispiel im Bereich der Verrechnungspreise, Anwendungsfällen von Doppelbesteuerungsabkommen oder Unternehmensbewertungen verfügen wir über ein ausgezeichnetes Netzwerk an hochqualifizierten Spezialisten, welches uns in jeder Situation ein Verhandeln mindestens „auf Augenhöhe“ ermöglicht. Die Durchführung der Schlussbesprechung mit Vertretern des Finanzamtes steht am Ende einer Betriebsprüfung. Eine Beauftragung unserer Kanzlei für die Durchführung der Schlussbesprechung ist auch für Mandanten möglich, die nicht ständig von uns vertreten werden. Gerade dieser Teil der Betriebsprüfung ist oft entscheidend für den Ausgang. Mit geschicktem Verhandeln können hier vorläufige Feststellungen relativiert oder gegebenenfalls auch ganz „aus dem Weg“ geräumt werden.
Der Rechtsweg
Ist eine Einigung in der Schlussbesprechung nicht möglich, vertreten wir Ihre Interessen auch weitergehend in einem Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch) und streben eine Änderung zu Ihren Gunsten an. Aufgrund unserer Qualifikation als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht gehören auch weitergehende Rechtsschutzverfahren per Klage vor dem Finanzgericht bis hin zum Bundesfinanzhof zu unseren Kompetenzen. In enger Abstimmung mit den Mandanten nehmen wir eine Analyse des Prozesskostenrisikos vor, um eine vernünftige und ökonomische Entscheidung treffen zu können.
Ablauf einer Betriebsprüfung:
- Prüfungsanordnung
- Beginn der Prüfung
- Durchführung der Prüfung
- Schlussbesprechung
- Einspruchsverfahren
- Klage
Unsere Leistungen (auch für Mandanten, die nicht ständig in unserer Betreuung stehen):
- Vorbereitung auf Betriebsprüfung
- Schwachstellenanalyse
- Begleitung der Betriebsprüfungen
- Übernahme jeglicher Kommunikation und Verhandlung mit den Betriebsprüfern
- Führung der Schlussbesprechung
- Interessendurchsetzung vor Gerichten (inkl. Prozesskostenanalyse)
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