Auch Zinsen auf Darlehen für Zinsen können dem Arzt sparen helfen

Nimmt ein Arzt für seine Praxis ein Darlehen auf, so kann er die Zinsen dafür als Betriebskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Geht ihm zwischenzeitlich das Geld für die Begleichung der Zinsen aus dem Darlehen aus und nimmt er dafür einen weiteren Kredit auf, so gehören auch die dafür aufzuwendenden Zinsen zu den Betriebsausgaben – auch wenn sie nicht unmittelbar für das Investitionsdarlehen anfallen.

FG Düsseldorf, 10 K 4479/11 vom 29.09.2015

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